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Genetivus / Ablativus Qualitatis |
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13 Beiträge - Freigelassener
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Salve - Salvete
Ich habe 2 Quellen aus dem Netz zum Genetiv
1. members.aon.at/latein
2. elat.gottwein.de/lat047.php
in 1 wird zum genetiv qualitatis vermerkt
"im Gen.qual .stehen Zahl-,Maß-,Gewicht_,Wert- und Artangaben"
Beispiele,
homo ordinis equestris, vir magnae auctoritatis
in 2 stehen zum Gen. qualitatis u.a. die Besonderheiten
korperliche und geistige Eigenschaften stehen im Ablativus Qualitatis
Beispiel
vir summo ingenio
Ich würde eine "außerordentliche Autorität" als geistige Eigenschaft ansehen und im Gegensatz zu 1 den Abl. qualitatis einsetzen - wenn die Angaben von 2 stimmen.
Meine Frage: welche Ausführungen zum Genetiv sind richtig?
Danke für die Beantwortung meiner Frage
Salve
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Beitrag vom 31.01.2016 - 12:14 |
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Administrator 64 Beiträge - Legionär
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Salve,
grundsätzlich - das kann ich vorwegschicken - sind viele Grammatikangaben als Regeln zu verstehen. D. h. es gibt hin und wieder Ausnahmen.
Ich empfehle Dir auch, die Kasuslehre auf Latein-Imperium zu studieren.
Bei deiner ersten Quelle steht zunächst "bezeichnet die Eigenschaft oder Beschaffenheit des Beziehungswortes" (http://members.aon.at/latein/Genitiv.htm#qualitatis). Erst danach wird dies weiter aufgeschlüsselt. Von daher würde ich sagen, dass dies auch das angegebene Beispiel abdeckt.
Ich würde meinen, bei vir magnae auctoritatis ist auch vir magno auctoritate möglich. Ob es einen Unterschied zwischen Abl. und Gen. qualitatis gibt, vermag ich nicht zu beurteilen.
Vale
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Beitrag vom 03.02.2016 - 14:40 |
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